Nur internationale Führerscheine nach dem Genfer Abkommen von 1949 gelten
Japan hat das Genfer Abkommen vom 19. September 1949 unterzeichnet, NICHT aber das Wiener Übereinkommen von 1968. Auf dem Umschlag Ihres internationalen Führerscheins (IDP) muss deutlich „Convention on International Road Traffic of 19 September 1949“ stehen. IDPs nach dem Pariser Abkommen von 1926, dem Washingtoner Abkommen oder dem Wiener Übereinkommen von 1968 werden am Mietwagenschalter ausnahmslos abgelehnt.
Wo man ihn beantragt (nach Land)
USA: AAA oder AATA, $20, am selben Tag, 1 Jahr gültig. Vereinigtes Königreich: Post Office, £5,50, sofort am Schalter. Kanada: CAA, C$30, am selben Tag. Australien: Automobilclubs der Bundesstaaten im AAA (NRMA, RACV, RACQ), A$42, am selben Tag. Neuseeland: NZ AA, NZ$22, am selben Tag. Korea: örtliche Führerscheinstelle, KRW 8.500. Singapur: AA Singapore, S$20. Beantragen Sie ihn vor dem Abflug — in Japan selbst ist das nicht möglich.
Die Ausnahme: JAF-Übersetzung
Die Schweiz, Deutschland, Frankreich, Belgien, Monaco und Taiwan stellen keinen IDP nach dem Genfer Abkommen von 1949 aus. Fahrer aus diesen sechs Ländern und Gebieten bringen ihren Original-Führerschein sowie eine offizielle japanische Übersetzung der JAF oder einer anderen benannten Stelle mit; eine gewöhnliche notariell beglaubigte Übersetzung wird nicht akzeptiert. Prüfen Sie vor der Reise auf der offiziellen Seite der JAF die aktuelle Gebühr und Bearbeitungszeit. Die Übersetzung gilt ein Jahr ab dem Tag der Einreise nach Japan.
Vietnam, China, Indonesien — was tun?
Keines dieser Länder stellt einen IDP nach dem Genfer Abkommen von 1949 aus, daher können ihre Führerscheine und IDPs in Japan nicht zum Fahren genutzt werden. Ein IDP ist nur gültig, wenn ihn das Land ausgestellt hat, das auch Ihren Führerschein ausgestellt hat — einer aus einem Drittland wird abgelehnt. Der einzige legale Weg, selbst zu fahren, ist die Umschreibung auf einen japanischen Führerschein (外免切替, gaimen kirikae), die eine Wohnsitzmeldung in Japan voraussetzt — für einen Kurzbesuch also keine Option. Wählen Sie für den Urlaub stattdessen ein Fahrzeug mit Fahrer, etwa den Privatwagen mit Fahrer oder den Charterbus in Japan, beides von OlaChill — ganz ohne Führerschein.
Gültigkeitszeitraum
Ihr IDP ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Unabhängig davon dürfen Sie in Japan höchstens 1 Jahr ab dem Tag Ihrer Einreise nach Japan fahren — und wenn Sie Japan verlassen und innerhalb von 3 Monaten zurückkehren, beginnt diese Frist NICHT neu. Wer länger in Japan lebt, muss vor Ablauf von 1 Jahr auf einen japanischen Führerschein umschreiben.
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